Javier Fernando Paredes Lovon

europäischer Rechtsanwalt LL.M. -  Abogado (Spanien).

Immobilienrecht-Spanien

Mein Beratungsangebot  spezialisiert sich auf dem Gebiet des spanischen Immobilienrechts. 

Welche Dienstleistung biete ich an?

Immobilien sind Vertrauenssache, Auslandsimmobilien umso mehr.

Eine Immobilien-Entscheidung ist oft eine Lebens-Entscheidung und es ist offensichtlich, dass Spanien das Land ist, in dem die Deutschen hauptsächlich einen Zweitwohnsitz erwerben.

Ich biete, als deutscher/spanischer Anwalt und Übersetzer, folgende Leistung:

IMMOBILIEN MARKT SPANIEN

Erwerb oder Veräußerung einer Immobilie in Spanien.

Ich vertrete die Interessen meiner Mandanten im deutschen und spanischen Recht,, insbesondere in den Rechtsgebieten:

• Immobilienrecht: Kauf, Verkauf und Miete (z.B. Verwaltung)

• spanisches Erbrecht

• Verwaltung und Beratung beim:

1. Erwerb und Verkauf von Immobilien (Compraventa)

 Meine Beratung beinhaltet u.a. Suche und Prüfung eines Kaufobjektes durch die Einforderung eines Grundbuchauszuges, Einsichtnahme in das Kataster, Prüfung von baurechtlichen Lasten, Grundsteuer der letzten 5 Jahre, usw. 

Besondere Vorsicht auf Käuferseite ist bei dem Erwerb einer (gebrauchten) Eigentumswohnung geboten. 

2. Erbschaftsannahme (Aceptación de Herencia)

Der Erbfall tritt mit dem Tod des Erblassers.  Ich berate Sie beim  deutsch-spanischen Erbrecht.

3. Vermietung (Alquiler) und Verwaltung

Haus gekauft und danach vermieten? Es gehört dazu: Eigentümerversammlung, Steuerangelegenheiten, Strom, Wasser, Kosten, Reparaturen, Ausfall der Miete, Nebenkosten, usw.

Beantragen der sog. "Licencia Turistica" falls Sie Ihre Wohnung vermieten wollen.

Ich werde Korrespondenz, Telefonate und Vertragsverhandlungen in deutscher oder spanischer Sprache führen. 

BEISPIEL: Ich will ein  Haus in Spanien kaufen.

  • Hilfe bei der Suche nach der passenden Wohnung.
  • Für die Bewältigung deutsch-spanischer Rechtsangelegenheiten
  • Ich werde Korrespondenz, Telefonate und Vertragsverhandlungen in deutscher oder spanischer Sprache führen und Verträge, Gesellschaftssatzungen und sonstige juristische Dokumente auf Wunsch in zweisprachiger Fassung erstellen.